Nächste Antragsfrist endet am 1. April 2016
Getragen von der Bundesregierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden wurde am 1. Januar 2015 die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste gegründet. Die Stiftung stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung von NS-Raubgut zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für längerfristige Forschungsprojekte endet am 1. April 2016. Einzelfallbezogener, kurzfristiger Forschungsbedarf wird ohne Frist ganzjährig gefördert.
Unabhängig von ihrem Wert können Kunstwerke, Möbel, Bücher und sonstiges Kulturgut Gegenstand der Untersuchung sein. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Einrichtungen nun auch private Sammlungen und privat getragene Einrichtungen in Deutschland, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung folgen wollen.
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