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Nachrichten: Förderung  02.02.2016

Neue Fördermöglichkeit im Bereich Medienkompetenz

BMBF gibt neue Richtlinien zur Förderung der Stärkung der digitalen Medienkompetenz in der beruflichen Qualifizierung bekannt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue  Förderrichtlinie zur Stärkung der digitalen Medienkompetenz für eine zukunftsorientierte Medienbildung in der beruflichen Qualifizierung bekanntgegeben.

Ziel der Fördermaßnahme

Ziel der neuen Fördermaßnahme ist, die Medienkompetenzförderung in der beruflichen Bildung breiter zu etablieren und den Stellenwert der Medienbildung im Rahmen berufsbegleitender Qualifizierung zu erhöhen. Es soll zur Entwicklung einer neuen Lernkultur mit entsprechenden berufs- oder branchenspezifischen Standards und zur Verankerung der zugehörigen medienpädagogischen Inhalte in der berufsbegleitenden Qualifizierung beigetragen werden. 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, in denen anzupassende oder erst zu entwickelnde didaktische Konzepte zur Vermittlung bzw. Stärkung von Medienkompetenz in der beruflichen Qualifizierung erprobt werden. Sie sollen eine für ­(digitale) berufliche Qualifizierungsmaßnahmen notwendige Medienbildung etablieren und zu evaluierten Konzepten führen, die als Grundlage für umfangreiche, nach Vorhabenende weiterzuführende Bildungsmaßnahmen und somit der Entwicklung einer neuen Lernkultur mit entsprechenden Organisationsentwicklungsmaßnahmen dienen.

Digitale Medien sind dabei Instrumente, die neue Formen des Lehrens und des Lernens ermöglichen. Maßgeblich ist das gelungene Zusammenspiel von pädagogisch-didaktischen, technischen und organisatorischen Konzepten. Diese sind maßgeschneidert auf die jeweiligen konkreten Bedarfe auszurichten, die mittels der zu entwickelnden Lösungen gedeckt werden sollen. Sie sollen den Bedürfnissen der Organisation und den Herausforderungen der beruflichen Qualifizierung bzw. des Arbeitsmarktes gerecht werden.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind die für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbände, Forschungsinstitute/Hochschulen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Weitere Informationen
  • Zur Bekanntmachung des BMBF

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