BMBF gibt neue Richtlinien zur Förderung der Stärkung der digitalen Medienkompetenz in der beruflichen Qualifizierung bekannt
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Förderrichtlinie zur Stärkung der digitalen Medienkompetenz für eine zukunftsorientierte Medienbildung in der beruflichen Qualifizierung bekanntgegeben.
Ziel der Fördermaßnahme
Ziel der neuen Fördermaßnahme ist, die Medienkompetenzförderung in der beruflichen Bildung breiter zu etablieren und den Stellenwert der Medienbildung im Rahmen berufsbegleitender Qualifizierung zu erhöhen. Es soll zur Entwicklung einer neuen Lernkultur mit entsprechenden berufs- oder branchenspezifischen Standards und zur Verankerung der zugehörigen medienpädagogischen Inhalte in der berufsbegleitenden Qualifizierung beigetragen werden.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, in denen anzupassende oder erst zu entwickelnde didaktische Konzepte zur Vermittlung bzw. Stärkung von Medienkompetenz in der beruflichen Qualifizierung erprobt werden. Sie sollen eine für (digitale) berufliche Qualifizierungsmaßnahmen notwendige Medienbildung etablieren und zu evaluierten Konzepten führen, die als Grundlage für umfangreiche, nach Vorhabenende weiterzuführende Bildungsmaßnahmen und somit der Entwicklung einer neuen Lernkultur mit entsprechenden Organisationsentwicklungsmaßnahmen dienen.
Digitale Medien sind dabei Instrumente, die neue Formen des Lehrens und des Lernens ermöglichen. Maßgeblich ist das gelungene Zusammenspiel von pädagogisch-didaktischen, technischen und organisatorischen Konzepten. Diese sind maßgeschneidert auf die jeweiligen konkreten Bedarfe auszurichten, die mittels der zu entwickelnden Lösungen gedeckt werden sollen. Sie sollen den Bedürfnissen der Organisation und den Herausforderungen der beruflichen Qualifizierung bzw. des Arbeitsmarktes gerecht werden.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind die für die Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartner, Bildungsträger, überbetriebliche Ausbildungszentren, Kammern und Berufsverbände, Forschungsinstitute/Hochschulen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.