Horizon 2020: EU-Forschungsförderung

EU-Forschungsförderung: Horizon 2020

Das große EU-Programm für Forschung und Innovation „Horizon2020“ ist gegnüber seinen Vorgängerprogrammen deutlich verschlankt worden. Alle vorherigen Innovations-Programme wurden in ein Programm mit vereinfachter Struktur zusammengeführt.

Allgemeines Ziel von Horizon 2020 ist die integrierte Förderung der gesamten Innovationswertschöpfung, von der Grundlagenforschung über die angewandte Forschung bis zur Markteinführung. Wissenschaftseinrichtungen und die Wirtschaft sollen eng zusammenarbeiten, um die Lücke zwischen Wissen und Markt zu schließen.

Es handelt sich nicht um rein themenbezogene Forschung. Vielmehr soll das Programm durch sektorübergreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Lösung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen beitragen.

Das Budget

Mit einem Gesamtbudget von knapp 80 Milliarden Euro für 2014-2020 ist „Horizon 2020“ das bislang größte Forschungsprogramm der EU und eines der größten mit öffentlichen Mitteln finanzierten Programme weltweit. Gegenüber dem vorherigen Siebten Rahmenprogramm ist das Budget für Forschung und Innovation um 25% gestiegen.

Die drei Förderschwerpunkte von Horizon2020 sind:

  1. „Excellent Science“ (Grundlagenforschung, für Bibliotheken relevant)
  2. „Industrial Leadership“ (für Bibliotheken nicht relevant)
  3. „Societal Challenges“ (Verbundforschung, für Bibliotheken relevant)

Darüber hinaus gibt es programmübergreifende Querschnittsthemen, insbesondere im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Bessere Abstimmung von EU- und nationaler Förderung

Ziel der EU-Forschungsförderung ist eine bessere Koordinierung der Fördermaßnahmen von EU und Mitgliedsstaaten (z.B. BMBF, DFG und den EU-Strukturfonds ESF, EFRE). Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden stärker beteiligt und frühzeitig in Forschungsprojekte eingebunden, um gemeinsam mit den Hochschulen Strategien zur Vermarktung der Forschungsergebnisse zu entwickeln.

 

Weitere Informationen:

„Excellent Science“: Grundlagenforschung (für Bibliotheken relevant)

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, eine Wissenschaft von Weltrang als Grundlage für die Technologien, Arbeitsplätze und Lebensqualität von morgen zu schaffen.

Hier werden alle themenoffenen, wissenschaftsgeleiteten Förderaktivitäten gebündelt:

  • Europäischer Forschungsrat
    Individuelle Grants für exzellente Nachwuchsforschende (nach PhD) und etablierte Wissenschaftler/innen
  • Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen
    Mobilitätsförderung und Netzwerkbildung von Nachwuchswissenschaftler/innen; etablierten Forschenden und Personal aus Technik und Management
  • Forschungsinfrastrukturen
    vernetzt vorhandene Forschungsinfrastrukturen, ermöglicht Nutzung der Einrichtung durch Forschende aus verschiedenen Ländern, treibt den Bau von Forschungseinrichtungen und -Anlagen voran (hierüber auch Förderung von neuen und bestehenden Forschungsinfrastruktur-Projekten wie DARIAH, CLARIN, ESS, SHARE, CESSDA)

Budgetplanung

Das Budget teilt sich auf wie folgt:

Gesamtbudget Excellent Science: 31,73%

  • European Research Council (ERC): 17%
    Pionierforschung durch die besten Einzelteams
  • Marie-Sklodowska-Curie actions: 8%
    Chancen für Fortbildung und Laufbahnentwicklung von Wissenschaftler/innen
  • Research infrastructures: 3,23%
    (einschließlich e-Infrastrukturen)
    Gewährleistung des Zugangs zu Einrichtungen von Weltrang

 

Kontakt und Beratung

Nationale Kontaktstelle für Forschungsinfrastrukturen
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn

www.eubuero.de/infra.htm

„Societal Challenges“: Verbundforschung (für Bibliotheken relevant)

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, durch multidisziplinäre Zusammenarbeit – auch mit den Sozial- und Geisteswissenschaften – bahnbrechende Lösungen für die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu finden, da die Anliegen von Bürgern und Gesellschaft/ EU-Politik ohne Innovationen nicht verwirklicht werden können.

Gefördert wird hochschulrelevante Verbundforschung in Bereichen der gesellschaftlichen Herausforderungen, wie u.a. Klimawandel, demographische Entwicklung, Energieversorgung oder Auswirkungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) auf die Gesellschaft.

Die Geistes- und Sozialwissenschaften sollen hier verstärkt in interdisziplinäre, innovative Projekte (in Verbindung mit Maßnahmen zur Markteinführung) miteingebunden werden. Dies kann Themen betreffen wie intelligentes und nachhaltiges Wachstum; soziale Veränderungen; soziale Innovation und Kreativität; Europa als globaler Akteur oder die soziale Dimension von Sicherheitspolitik.

Budgetplanung

Das Budget teilt sich auf wie folgt:

Gesamtbudget Societal Challenges: 38,53%

  1. Health, demographic change and wellbeing: 9,7%
  2. Food quality and marine research: 5%
  3. Energy: 7,7%
  4. Transport: 8,23%
  5. Climate action, resources and raw materials: 4%
  6. Europe in a changing world: Inclusive, innovative and reflective societies: 1,7% (für Bibliotheken relevant)
  7. Secure societies: 2,2%

Die 6. gesellschaftliche Herausforderung: „Europe in a changing world: Inclusive, innovative and reflective societies“

Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung sowie bibliotheksrelevante Projekte werden in der 6. Challenge „Europe in a changing world – inclusive, innovative and reflective Societies“ gefördert. Soziale Inklusion und Krisenbewältigung, Chancen für die Jugend, Forschung zu europäischem Erbe bzw. Identität inklusive Digitalisierung, zur globalen Rolle Europas sowie Innovation inklusive IKT werden thematisiert.

Der Teilbereich „Reflektierende Gesellschaften“ befasst sich mit der Diversität Europäischer Identitäten inklusive historischer Zugänge, Innovation und Kreativität unter Berücksichtigung digitaler Technologien und Informations- und Kommunikationstechnologien. Relevant dafür ist folgender Auszug aus dem Arbeitsprogramm:

„6.3 Reflective societies“
Ziel dieser Säule ist ein Beitrag zum Verständnis der geistigen Grundlagen Europas, seiner Geschichte und der vielen europäischen und außereuropäischen Einflüsse als Quelle der Inspiration. Die Vielfalt der Völker in Europa (einschließlich der Minderheiten und indigenen Völker), ihre Traditionen sowie regionalen und nationalen Identitäten und das unterschiedliche Ausmaß an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung finden Berücksichtigung. Bislang unerschlossenes Material in europäischen Sammlungen, Bibliotheken, Archiven, Museen, Galerien und anderen öffentlichen Institutionen soll auch mit Hilfe neuer Technologien Forschern und Bürgern zugänglich gemacht werden, damit durch die archivierte Vergangenheit ein Blick in die Zukunft ermöglicht wird.

 

Kontakt und Beratung

Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Tel: 0228 3821-1644
E-Mail: nks-swg@dlr.de
www.nks-swg.de

Wer kann an Horizon2020 teilnehmen?

Am europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation – Horizont 2020 – können sich Rechtspersonen beteiligen, wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland angesiedelt sind.

Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt mindestens drei voneinander unabhängige Einrichtungen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten beteiligt sein. In den meisten Fällen liegt die Anzahl der Partnereinrichtungen an erfolgreichen Projektanträgen jedoch (zum Teil weit) über dieser Mindestanforderung.

Vertragspartner der Europäischen Kommission bei Vorhaben in Horizon2020 ist immer die entsprechende Einrichtung (z. B. Universität, Hochschule, Forschungsinstitut oder Unternehmen). Dies gilt auch für sogenannte Einzelmaßnahmen (s. u.), wie z. B. Individualstipendien – hier reichen die Antragstellenden den Antrag dann gemeinsam mit der Gasteinrichtung ein.

Ist eine Beteiligung an Horizon 2020 auch außerhalb von Kooperationsprojekten möglich?

Es gibt Bereiche in Horizont 2020, bei denen die Möglichkeit besteht, als Einzelpartner einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dies ist der Fall bei der Beantragung von

  • Pionierforschungsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC);
  • im Bereich der Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Activities, CSA-Maßnahmen);
  • im Rahmen des Instruments zur Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU), sofern der europäische Mehrwert gegeben ist;
  • bei Maßnahmen der Kofinanzierung von Programmen;
  • und in weiteren, im jeweiligen Arbeitsprogramm festgelegten und begründeten Fällen. 

Förderquoten

In Horizont 2020 ist eine einheitliche Förderquote pro Projekt vorgesehen.

In der Regel liegt die Förderquote bei 100 % für die direkten erstattungsfähigen Kosten pro Projekt für alle Teilnehmenden und alle Aktivitäten liegen.

Die indirekten Kosten werden für alle Einrichtungen pauschal mit 25 % der direkten Kosten erstattet.

Erstattungsfähige Kosten

Erstattungsfähige Kosten unterteilt man in direkte und indirekte Kosten.

Direkt und erstattungsfähig sind Kosten dann, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erarbeitung der Projektergebnisse angefallen sind und dem EU-Projekt direkt zugerechnet werden können (z.B. Personalkosten, Reisekosten, Verbrauchsmittel).

Indirekte Kosten (auch Gemeinkosten oder overheads genannt), können dem jeweiligen Projekt nicht unmittelbar zugerechnet werden. Darunter fallen z.B. Miet- oder Reinigungskosten. Da sie jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit den für die Projektergebnisse relevanten direkten Kosten entstehen, können sie gegenüber der EU-Kommission im Rahmen der Projektabrechnung geltend gemacht werden.

Für alle Einrichtungen wird eine einheitliche Pauschale für indirekte Kosten in Höhe von 25 % auf die erstattungsfähigen direkten Kosten angestrebt.

Prüfbescheinigungen

Eine Prüfbescheinigung (Audit) eines externen Wirtschaftsprüfers oder der Innenrevision zu den eingereichten Kosten im Rahmen des Finanzberichts ist am Ende des Projektes erforderlich. Dies auch nur dann, wenn der Gesamtbetrag der von der EU gezahlten Fördersumme bei mind. 325.000 Euro liegt. Fördergelder, die in Form von Pauschalen, wie lump sums oder flat rates, gezahlt werden, sollen bei der Berechnung des Gesamtförderbetrages nicht berücksichtigt werden.

Geistiges Eigentum

Die Beteiligungsregeln zu Horizon 2020 legen einen Schwerpunkt auf die Verbreitung der Forschungsergebnisse. Ergebnisse in Form von Publikationen sollen im Wege des Open Access durch frei zugängliche Veröffentlichungen verbreitet werden. In den Arbeitsprogrammen können zusätzliche Anforderungen wie z.B. Open Access für Forschungsdaten gestellt werden. Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung besteht dadurch nicht, Forscher/innen können weiterhin entscheiden, ob bzw. wann sie publizieren möchten.

Außerdem soll der Kommission sowie den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Zugang zu den Forschungsergebnissen gewährt werden.

Der Bewilligungszeitraum liegt bei 8 Monaten zwischen Ende der Ausschreibung und der Vertragsunterzeichnung und bei 6 Monaten für fast track-Projekte.

Weitere Informationen unter:

Prinzip der Exellenz, Impact, Projektmanagement
Die Zuweisung von Mitteln erfolgt auf der Grundlage wettbewerbsorientierter Aufforderungen und durch die alleinige Auswahl der besten und innovativsten Projekte.

Daneben sind der Projekt-Impact und das Projektmanagement sowie die nachhaltige Sicherung und Verwertung der Projektergebnisse wichtige Bewilligungskriterien.

Das Programm Horizon2020 ist offen für die Assoziierung von Beitrittsländern, Kandidatenländern und potentiellen Kandidaten sowie ausgewählten internationalen Partnerländern, die die einschlägigen Kriterien erfüllen (Kapazitäten, relevante Erfahrungen, enge wirtschaftliche und geografische Verbindungen mit der Union usw.).

  • Nationale Kontaktstelle für Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
    Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
    Heinrich-Konen-Strasse 1
    53227 Bonn
    Tel.: +49 (0)228 3821 1644 (Sekretariat)
    Email: nks-swg@dlr.de
    www.nks-swg.de
  • Nationale Kontaktstelle für Forschungsinfrastrukturen
    Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR)
    Heinrich-Konen-Str. 1
    53227 Bonn
    www.eubuero.de/infra.htm
Redaktion und Kontakt
Carina Böttcher
Tel: (030) 644 98 99 - 31

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