Förderung auf Bundesebene
Für wissenschaftliche Bibliotheken ist der auf Bundesebene wichtigste Förderer und Ansprechpartner die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Besonders im Programm Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme können Bibliotheken Anträge für Projekte einreichen. Das Themenspektrum umfasst spezielle Erschließungs- und Digitalisierungsprogramme, die Förderung der überregionalen Lizensierung sowie von Infrastrukturen für elektronische Publikationen und digitale Wissenschaftskommunikation. Weiter können Beihilfen zur Erwerbung von geschlossenen Nachlässen und Sammlungen beantragt werden und die Förderung von fachlichen Gesprächen (Rundgespräche) ist möglich.
Zudem fördern verschiedene Bundeseinrichtungen Projekte, bei denen Bibliotheken als Antragsstellerinnen oder Kooperationspartnerinnen auftreten. Dazu gehören das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für wissenschaftliche Vorhaben, aber auch im Bereich des Bundesprogramms „Kultur macht stark!“ für Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche. Die Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien (BKM) stellt Budgets für die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste bereit, durch die Provenienzforschungsprojekte gefördert werden. Ebenfalls kommt der Großteil der Gelder für die Koordinierungsstelle zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) aus dem Haushalt der BKM.
Die Kulturstiftung des Bundes hat seit 2018 mit „hochdrei – Stadtbibliotheken verändern“ ein auf Öffentliche Bibliotheken zugeschnittenes Programm.
Darüber hinaus hat auch das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) ein für Bibliotheken relevantes Programm: den Investitionspakt Soziale Integration im Quartier, der Aus-, Neu- und Umbauten in den Bereichen der Städtebauförderung unterstützt. Das Programm endet 2020.
Das Bundesumweltministerium (BMU) bietet über die Kommunalrichtlinie Klimaschutz Förderoptionen für Öffentliche Bibliotheken an.
