Datenschutzrecht
Was regelt das Datenschutzrecht?
Bibliotheken erheben und verarbeiten Daten. Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sie das tun dürfen, befasst sich das Datenschutzrecht. Es ist immer dann relevant, wenn personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solche Daten stehen unter dem Schutz des allgemeinen verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsrechts nach Art. 1 Abs.1 i.V.m. Art.2 Abs.1 des Grundgesetzes.
Öffentliche Stellen dürfen in dieses Grundrecht nur dann eingreifen, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Die Voraussetzungen hierfür regeln die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder. Für Spezialbereiche gelten das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Telemediengesetz (TMG).
Personenbezogene Daten sind im Bundesdatenschutzgesetz definiert als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“.
Beispiele für die Erhebung solcher Daten in Bibliotheken sind:
- bei der Registrierung als Benutzer der Bibliothek werden Name, Adresse und weitere Informationen, die die Individualisierung der Person ermöglichen, aufgenommen.
- Es werden Daten erhoben darüber, welche Medien der Benutzer ausgeliehen und vorgemerkt hat.
- Es wird registriert, wer eine Einzelkabine nutzt.
- Bei Erteilung individueller Benutzeraccounts erheben Bibliotheken Daten über die Benutzer, daneben auch Verkehrsdaten über besuchte Webseiten.
In all diesen Fällen ist darauf zu achten, dass die Bibliothek nicht rechtswidrig zu tief in das Persönlichkeitsrecht oder Fernmeldegeheimnis des Betroffenen eingreift und es damit verletzt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die genannten Eingriffe sind daher für die Bibliotheken in der täglichen Arbeit von großer Relevanz.
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, ab 25.05.2018)
Brehm, E.; Knaf, K.; Talke, A.: Datenschutz ab Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung – Handreichung für Bibliotheken. – Hannover : Institutionelles Repositorium der Leibniz Universität Hannover, 2018.
Redaktion und Kontakt
Links zum Datenschutzrecht
Bundesdatenschutzgesetz
Gesetzestext
(Bundesrecht)
EU-Datenschutzrichtlinie
Link
EU-Datenschutz-Grundverordnung (gültig ab 05/2018)
Link
Telekommunikationsgesetz
Gesetzestext
(Bundesrecht)
Rundfunkstaatsvertrag
Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft
(Staatsvertrag); PDF-Datei
Telemediengesetz
Das TMG löst das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitestgehend auch den Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) ab, die alle zeitgleich mit dem Inkrafttreten des TMG außer Kraft traten.
(Bundesrecht)
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation
Gesetzestext
(Bundesrecht)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Richtlinientext
(EU-Richtlinie)
Bundesdatenschutzgesetz
Gesetzestext
(Bundesrecht)
EU-Datenschutzrichtlinie
Link
EU-Datenschutz-Grundverordnung (gültig ab 05/2018)
Link
Telekommunikationsgesetz
Gesetzestext
(Bundesrecht)
Rundfunkstaatsvertrag
Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Regelungen für das Rundfunkrecht schafft
(Staatsvertrag); PDF-Datei
Telemediengesetz
Das TMG löst das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie weitestgehend auch den Mediendienste-Staatsvertrag (MdStV) ab, die alle zeitgleich mit dem Inkrafttreten des TMG außer Kraft traten.
(Bundesrecht)
Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation
Gesetzestext
(Bundesrecht)
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
Richtlinientext
(EU-Richtlinie)
Katzenberger, Ruth / Talke, Armin: Die Privatsphäre der Nutzer fördern / Das müssen Bibliotheken beim Datenschutz beachten / Zusätzliche Vorschriften für Cloud-Lösungen. In BuB 67(2015)11, S. 664–667
Daten-Speicherung.de – minimum data, maximum privacy
Informationen zur Datenspeicherung mit weiteren Hinweisen
(Patrick Breyer)
Datenschutzbeauftragte der Länder
Liste aller Landesdatenschutzbeauftragten
(Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Virtuelles Datenschutzbüro
Gemeinsame Informationssammlung aller Datenschutzinstanzen
(Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein)
ZENDAS – Zentrale Datenschutzstelle der badenwürtembergischen Universitäten
Informations- und Linksammlung zum Datenschutzrecht
(ZENDAS)