Aktuelles Antragsfenster „Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie)“
Einreichfrist endet am 30. September 2017
Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium im Rahmen von über 10.000 Vorhaben das kommunale Umfeld bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und der Reduzierung von Treibhausgasemissionen unterstützt. Im aktuellen Antragsfenster stehen wieder Einstiegsberatungen, Klimaschutz(teil)konzepte und investive Klimaschutzmaßnahmen als Optionen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben Kommunen u.a. kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger sowie kommunale Unternehmen und Einrichtungen. Noch bis zum 30. September 2017 können Fördermittelanträge im aktuellen Förderfenster der „Kommunalrichtlinie“ eingereicht werden; hingegen ganzjährig beantragt werden können Personalstellen zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Energiesparmodellen.