Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) stärkt mit dem Regionalen Kultur Programm kooperative Kulturvorhaben in seinen zehn Kulturregionen.
Gefördert werden ein- bis dreijährige Projekte aller Sparten mit regionalem Bezug, kultureller Teilhabe und ausgeprägter Zusammenarbeit von mindestens drei Partnern aus zwei Kommunen.
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Träger; die Förderung beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent, ergänzend sind bis zu 5 000 Euro für Barrierefreiheit möglich. An dem Programm interessierte Einrichtungen werden gebeten eine Antragsberatung wahrzunehmen; eine solche ist obligatorisch.
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