Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem Inklusionsscheck in Höhe von 2 000 Euro Maßnahmen, die Teilhabe und gemeinsames Erleben von Menschen mit und ohne Behinderung stärken.
Förderfähig sind etwa inklusive Kultur- und Begegnungsangebote, Anschaffungen, kleinere Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie personelle Unterstützung für zugängliche Kommunikation.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs.
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