Projektförderung Öffentlicher Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen
Antragsfrist endet am 31. Oktober 2026
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Projekte Öffentlicher Bibliotheken, die Angebote, Infrastruktur und Services zukunftsfähig weiterentwickeln.
Gefördert werden insbesondere technische und digitale Modernisierung, Lern- und Begegnungsangebote, Maßnahmen zur Stärkung der Lese-, Informations- und Medienkompetenz sowie Kooperationen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Bibliotheksträger sowie weitere Träger, Zweckverbände, Büchereifachstellen und bibliothekarische Organisationen. Zuschüsse von bis zu 80 Prozent sind möglich.
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