Investitionen in national bedeutsamen Kultureinrichtungen in Deutschland (INK)
Fristen variieren je nach Bundesland zwischen September und Oktober 2026
Mit dem Bundesprogramm „Investitionen in national bedeutsame Kultureinrichtungen in Deutschland“ unterstützt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) den Erhalt und die Weiterentwicklung herausragender Kultureinrichtungen.
Förderfähig sind insbesondere Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen sowie Investitionen in Digitalisierung, kulturelle Vermittlung und Energieeffizienz.
Antragsberechtigt sind öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen. Die Einreichung erfolgt über die zuständigen Länderstellen.
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