Der Freistaat Thüringen unterstützt zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung. Berücksichtigt werden kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte, unter anderem in den Bereichen Bibliotheken, Archive, Literatur und Soziokultur, ebenso Maßnahmen zur Ausstattung kultureller Einrichtungen, zur Erweiterung von Medienbeständen und zur Digitalisierung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, kommunale Kultureinrichtungen, Gebietskörperschaften und weitere nicht-kommerzielle Akteure mit Bezug zu Thüringen. Für Zuwendungen bis 50 000 Euro im Jahr 2027 endet die Antragsfrist Mitte Oktober 2026.
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