Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur unterstützt über die Hessische Leseförderung Projekte, die Kinder und Jugendliche für das Lesen gewinnen. Gefördert werden unter anderem Vorhaben von Bibliotheken, etwa Lesefestivals, Bibliotheksnächte, Vorleseangebote und weitere Vermittlungsformate. Antragsberechtigt sind außerdem Schulen und Vereine. Die Förderung beträgt in der Regel 50 Prozent der Projektkosten und maximal 2 000 Euro jährlich.
Anträge können formlos und ohne feste Frist eingereicht werden.
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