Niedersächsisches Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen
Antragsfristen abhängig von Landschaftsverbänden
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert mit dem Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen die infrastrukturelle Weiterentwicklung regionaler Kulturorte.
Unterstützt werden bauliche Maßnahmen, digitale und veranstaltungstechnische Ausstattung sowie Vorhaben zur Verbesserung von Aufenthalts- und Angebotsqualität.
Antragsberechtigt sind Einrichtungen in Niedersachsen mit i.d.R. höchstens drei Vollzeitstellen. Förderungen zwischen 1 000 und 25 000 Euro können beantragt werden; Fristen und Auswahlverfahren werden von den zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden (Übersicht) festgelegt.
Tracking Cookies
Wir möchten Cookies setzen, um auf Basis Ihres Nutzungsverhaltens das Serviceangebot unserer Website zu verbessern. Dabei werden keine Informationen erhoben, die Sie persönlich identifizieren können. Mehr erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu den genannten Analyse-Zwecken setzen.