Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative. Neu sind deutlich kürzere Bearbeitungszeiten für Förderanträge sowie feste Beratungsangebote während der Antragstellung.
Gefördert werden sowohl strategische Vorhaben wie Klimaschutzkonzepte und Personalstellen als auch investive Maßnahmen etwa in Energieeffizienz oder klimafreundliche Infrastruktur.
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Akteure wie Vereine, Bildungsträger oder Religionsgemeinschaften.
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