Der Start des zentralen Stiftungsregisters wird um zwei Jahre auf den 01. Januar 2028 verschoben. Das Bundesjustizministerium begründet die Verzögerung mit technischen Schwierigkeiten.
Das Register soll künftig alle rechtsfähigen Stiftungen erfassen und damit Transparenz und Einheitlichkeit schaffen.
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen begrüßt die Verschiebung als Chance für eine gründliche und praxisnahe Umsetzung, mahnt jedoch Nachbesserungen bei Gebühren und Eintragungsregeln an.