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Nachrichten: Förderung  28.04.2025

„Start2Act“-Umsetzung von Impulsprojekten

Antragstellung fortlaufend möglich

Im Rahmen des EU-geförderten Programms Start2Act fördert die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) niedrigschwellige Impulsprojekte, die kreative Ansätze zur Prävention sexualisierter Gewalt entwickeln.

Gemeinnützige Träger der Kulturellen Bildung können bis zu 2.000 Euro beantragen, um Schutzräume für junge Menschen zu gestalten.

Anträge sind mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn einzureichen.


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