Digitale Barrierefreiheit ist eine wesentliche Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Seit 2019 fördert die AKTION MENSCH mit der Mikroförderung Barrierefreiheit zahlreiche Projekte zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote.
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes am 28. Juni 2025 wird sie für viele verpflichtend, die Förderung endet.
Bis dahin stehen nochmals 5 Millionen Euro zur Verfügung.