Einreichfrist endet am 31. Januar 2025
Das Programm „Interreg Mitteleuropa“ ist Teil der EU-Initiative zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Regionen. Es unterstützt transnationale Projekte, die darauf abzielen, gemeinsame Herausforderungen über Ländergrenzen hinweg zu lösen und so eine nachhaltige regionale Entwicklung zu fördern.
In der dritten Antragsrunde werden Kleinprojekte in folgenden Prioritäten gefördert:
- Priorität 1: Förderung eines intelligenteren Mitteleuropas: Stärkung von Kompetenzen in den Bereichen intelligente Spezialisierung, industrieller Wandel und Unternehmertum.
- Priorität 2: Förderung eines umweltfreundlicheren Mitteleuropas: Nachhaltige und umweltfreundliche Gestaltung urbaner Mobilität.
- Priorität 3: Verbesserung der Vernetzung in Mitteleuropa: Optimierung der Verkehrsanbindung ländlicher und peripherer Regionen.
- Priorität 4: Stärkung der Governance für die Zusammenarbeit: Förderung einer integrierten, räumlichen Entwicklung durch bessere Governance-Strukturen.
In Deutschland sind die folgenden Regionen antragsberechtigt: Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin sowie die Region Braunschweig. Ein besonderer Fokus liegt auf peripheren und sozioökonomisch benachteiligten Gebieten.
Die Einreichfrist für Anträge endet am 10. Dezember 2024 (16:00 Uhr MEZ).