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Nachrichten: Förderung  12.11.2024

Förderung für den Erhalt schriftlichen Kulturguts

Einreichfrist endet am 31. Januar 2025

Die Koordinierungsstelle für den Erhalt schriftlichen Kulturguts (KEK), finanziert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und die Kulturstiftung der Länder, vergibt im Rahmen der folgenden beiden Förderlinien im Jahr 2025 erneut Mittel zur Erhaltung gefährdeter historischer Dokumente und Archivalien:

  • Modellprojekt-Förderung: Hier werden innovative Projekte unterstützt, die modellhafte Lösungen zur langfristigen Erhaltung schriftlichen Kulturguts entwickeln und umsetzen.
  • BKM-Sonderprogramm: Diese Linie fördert konkrete konservatorische und restauratorische Maßnahmen zur Sicherung akut gefährdeter Bestände.

Quelle/ Weitere Informationen

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Gefördert über die Kultusministerkonferenz

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