Förderrichtlinie zur Stärkung und Entwicklung der Medienkompetenz
Anträge fortlaufend möglich
Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) vergibt finanzielle Zuwendungen zur Förderung von Projekten, die die Medienkompetenz im Umgang mit Rundfunk und Mediendiensten stärken.
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall von der NLM festgelegt und beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für medienpädagogische Kleinstvorhaben, d.h. Projekte an Schulen, Jugendeinrichtungen, Bibliotheken und anderen Bildungseinrichtungen in Niedersachsen, die darauf abzielen, medienpädagogische Arbeit durch die Bereitstellung technischer Ausstattung zu initiieren und zu implementieren, kann die Förderung jedoch bis zu 75 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen sogar bis zu 90 Prozent der nachgewiesenen Kosten betragen, wobei die maximale Fördersumme auf 3 000 Euro pro Projekt und Kalenderjahr begrenzt ist.
Anträge auf Förderung sollten mindestens drei Monate vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht werden.