Aktionsfonds zur Unterstützung von Projekten gegen Antisemitismus
Bewerbungsfrist am 30. September 2024
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt unterstützt gemeinnützige Organisationen in Berlin bei der Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus.
Im aktuellen Förderaufruf können Projekte eingereicht werden, die Maßnahmen zur Antisemitismusprävention, politische Bildung, öffentliche Veranstaltungen, Monitoring, Schulungen sowie Beratungen im Zusammenhang mit Antisemitismus umfassen (Förderstrang 1).
Darüber hinaus wird die Finanzierung von Betriebskosten für Organisationen gefördert, die sich vorrangig und öffentlich gegen Antisemitismus engagieren oder das Andenken an jüdische Persönlichkeiten in Berlin pflegen (Förderstrang 2).